Planung und Vorbereitung

Bevor ein Rückbau erfolgen kann, sind umfassende Vorkehrungen zu treffen. Mit einer gute Vorbereitung und Planung kann anschliessend ein sicherer, umweltgerechter, gesetzeskonformer und kostengünstiger Rückbau erfolgen. Für gewöhnlich sind bei einen Rückbau folgenden Vorkehrungen zu treffen:

 

1. Abklärung über vorhandene Bauschadstoffe

Mittels Gebäudecheck werden Materialien mit möglicher Belastung wie zum Beispiel Asbest erfasst und beprobt.
Anschliessend erfolgt eine Analyse im Labor und eine Beurteilung und Bewertung von allfällig vorhandenen Bauschadstoffen.
 

2. Devisierung

Eine ausführliche Devisierung (Leistungsverzeichnis) ist wesentlicher Erfolgsfaktor beim Rückbau und bildet die Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Es beinhaltet im Wesentlichen die Rückbauprozesse, eine detaillierte Auflistung von Mengen, Arbeiten und der Entsorgungsfraktionen.

3. Entsorgungskonzept

Die in der Devisierung aufgeführten Fraktionen und Mengen werden im Entsorgungskonzept detailliert aufgelistet und der jeweilige Entsorgungsweg nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Wo immer möglich wird in den von uns erstellten Entsorgungskonzepten die Wiederverwendung (ReUse) von Baumaterialien oder Recyclingmöglichkeiten miteinbezogen.
 

4. Einholen der (Rück)Baubewilligung

Mit dem erstellten Entsorgungskonzept kann anschliessend die Baubewilligung bei der Gemeindeverwaltung / Bauverwaltung eingereicht werden, auf deren Hoheitsgebiet der Rückbau erfolgen soll.
 

5. Bestimmung des Rückbauverfahrens

Wenn nicht bereits bei der Devisierung festgelegt, erfolgt bei einer Begehung des Objektes die technische Planung. Welche Rückbautechnik und Maschinen zur Anwendung kommt, ist jeweils Situation- und Objektbezogen.
 

6. Rückbau Sicherheitskonzept

Ein präzis erarbeitetes Sicherheitskonzept ist unablässig für einen sicheren Rückbauablauf. Im Konzeptplan werden arbeitsspezifische Sicherheitsmassnahmen festgehalten, welche den Rückbau sicher und ohne Gefährdung der Beteiligten sowie Dritten gewährleistet.
 

7. Einholen von notwendigen Bewilligungen

Erfordert der Rückbau bewilligungspflichtige Arbeitsschritte oder Arbeitszeitbewilligungen für Nacht- oder Sonntagsarbeit müssen diese bei den Behörden vorgängig eingeholt werden.
 

8. Bauschadstoffsanierung

Wenn die Abklärung über vorhanden Bauschadstoffe einen positiver Befund ergeben hat, müssen die vorhandenen Bauschadstoffe vorgängig vom Objekt entfernt und fachgerecht entsorgt werden.
Gewisse Sanierungsarbeiten müssen der Suva 2 Wochen im Voraus gemeldet werden.
 

9. Stilllegung von Werkleitungen und Tankanlagen

Wenn nicht vorhanden, müssen die Werkleitungspläne für Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, TV, Internet, Gas bei den Werkbetreiber eingefordert werden und die Ausserbetriebnahme beantragt werden. Tankanlagen müssen ebenfalls ausserbetrieb gesetzt werden und mittels Stilllegungsprotokoll der zuständigen Behörde gemeldet werden.